Leitung: Gisela Raupach-Strey
In diesem Aufsatz zeigt Skirbekk, dass Meinungs- bzw. Äußerungsfreiheit eine notwendige Bedingung für freien und offenen Meinungsaustausch über Fragen von allgemeinem Interesse ist. Sie bedarf daher des rechtlichen Schutzes als Voraussetzung für Wahrheitssuche, deliberative Demokratie und freie Meinungsbildung des Individuums. Darüber hinaus zieht Skirbekk aber auch Grenzen, insbesondere gegenüber politischem Chaos und gegenüber Beleidigungen.